Mit dem Frühling kommt auch die Zeit der Katzenbabies. Aber wussten Sie, dass es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gibt?

  • Laut aktueller Gesetzeslage (Tierschutzgesetz & 2. Tierhaltungsverordnung) müssen Katzen mit regelmäßigem Freigang kastriert sein. Ausgenommen sind nur offiziell registrierte Zuchtkatzen.
  • Seit 1. April 2016 gilt diese Pflicht ausdrücklich auch für Katzen in landwirtschaftlicher Haltung – also auch für Bauernhofkatzen.
  • Wer die Kastrationspflicht missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geldstrafen von bis zu 3.750 €, im Wiederholungsfall bis zu 7.500€ rechnen.

Diese Regelung hilft, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und Tierleid nachhaltig zu reduzieren. Bitte helfen Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Katze!